Versicherungen

Weihnachtszeit – Wer zahlt, wenn es brenzlig wird?

In der besinnlichen Vorweihnachts- und Adventszeit zündet man gerne Kerzen an. Doch leider kommt es dann oft durch Unvorsichtigkeit zum Wohnungsbrand. Zu dem Schock kommt oft noch der Ärger mit der Versicherung, die sich wegen grober Fahrlässigkeit weigert, Schadensersatz zu leisten. Nicht immer zu recht:
Für die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kommt es auch darauf an, aus welchem Material der Kerzenständer und der Untergrund ist. So musste die Versicherung einer Frau den Brandschaden ersetzen, weil dieser eine Kerze im Metallständer auf einem gefliesten Wohnzimmertisch umgefallen war. Denn die Frau musste nicht damit rechnen, dass allein durch das Herabbrennen der Kerze ein Brand entstehen konnte.
Aber auch wer brennende Kerzen am Weihnachtsbaum oder Adventskranz unbeaufsichtigt lässt handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Mehrere Gerichte haben klargestellt, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wenn z. B. quengelige oder streitende Kinder die Eltern ablenken und diese darüber die brennenden Kerzen vergessen. In solchen Fällen sollte man also zunächst Rechtsrat suchen und sich nicht sofort mit der Ablehnung durch die Versicherung zufrieden geben.

(Lippeportal Dezember 2008)