Versicherungen

Tipps für die richtige Reiseversicherung

Schutz im Ausland
Osterzeit - Reisezeit. Wer die bevorstehenden Ferien zu einer Auslandsreise nutzt, sollte sich nicht nur Gedanken über das Ziel machen, sondern auch über den notwendigen Versicherungsschutz. "Ohne die richtige Zusatzpolice müssen Urlauber im schlimmsten Fall einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen", warnt die Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, welche Policen ins Reisegepäck gehören:

Auslandsreise-Krankenversicherung: Die Police für den Krankheitsfall ist der wichtigste Schutz für einen Trip in ferne Lande. Dabei sollten Urlauber einen günstigen Jahresvertrag abschließen, der für mehrere Reisen im Jahr Gültigkeit besitzt. Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für spontane Ausflüge, etwa über das Wochenende ins Ausland. Wichtig jedoch: Unbedingt ins Kleingedruckte schauen. Denn eine Auslandsreise-Krankenversicherung begrenzt in der Regel die Dauer der vereinbarten Absicherung. Zumeist bieten die Jahres-Policen am Markt einen Schutz von höchstens 42 bis 60 Tagen pro Trip. Wer einen Aufenthalt von mehreren Monaten im Ausland plant, riskiert im Krankheitsfall so hohe Kosten, auf denen er sitzen bleibt. Hier sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung für eine lange Einzelreise abgeschlossen werden.

Reiserücktrittsversicherung: Sie empfiehlt sich, wenn beispielsweise eine teure Reise lange im Voraus geplant wird. Auch für den Urlaub mit Kindern kann der Abschluss sinnvoll sein. Wer den Reiserücktritt versichert, sollte unbedingt darauf achten, dass auch gleichzeitig die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs übernommen werden.

Reisegepäckversicherung: Verzichtbar ist hingegen in der Regel die Police für den Verlust des Reisegepäcks. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz. Bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, können Versicherer sich leicht aus der Leistungspflicht stehlen. Für die Ablehnung einer Erstattung reicht schon grobe Fahrlässigkeit des Versicherten. Wer alle geforderten Vorsichtsmaßnahmen einhält, kann kaum noch bestohlen werden.

Hausratversicherung: Viele Gegenstände im Gepäck sind über diese Police geschützt. Es gibt dabei eine Obergrenze der möglichen Erstattung von maximal 10.000 Euro, beziehungsweise zehn Prozent der Hausratversicherungssumme. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass Sachen bei einem Einbruch entwendet oder durch Sturm beschädigt wurden, die sich in einem Gebäude befanden. Weiteres Plus: Die Hausratversicherung erstattet den Neuwert, während die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert aufkommt.

Hilfe beim Auskundschaften der richtigen Versicherung fürs Ausland leisten die Versicherungsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

(März 2008)