Versicherungen
Neue Vorteile bei Altverträgen jetzt schon nutzen
VersicherungsvertragsgesetzMehr Informationen und bessere Vertragsbedingungen - diese kundenfreundlichen Vorteile gelten für sämtliche Versicherungen ab Januar nächsten Jahres. "Versicherte, die eine Sachversicherung - wie etwa eine Hausrat-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung - abgeschlossen haben, die während dieses Jahres ausläuft, können schon vorab in den Genuss der neuen kundenfreundlichen Regelungen kommen", darauf weist die Verbraucherzentrale NRW Kunden mit Altverträgen hin: "Denn wer jetzt seinen alten Versicherungsschutz überprüft und einen neuen Vertrag abschließt, profitiert von den Vorteilen schon im Voraus."
Bevor der alte Vertrag jedoch gekündigt wird, sollte man beim Versicherer nachfragen, ob er das neue Versicherungsvertragsrecht bereits anwendet. In diesem Fall wäre ein vorzeitiger Neuabschluss überflüssig. Welche Neuregelungen im Einzelnen gelten und wie man am sinnvollsten bei der "Kündigung von Versicherungsverträgen" vorgeht, ist im gleichnamigen Ratgeber aus der Reihe "Gut beraten" der Verbraucherzentrale NRW nachzulesen. Verständlich und im praktischen Pocket-Format wird die Rechtslage in Sachen Kündigung, Rücktritt und Widerruf erklärt. Der Ratgeber kostet 4,90 Euro plus 2 Euro Versandkosten bei Direktbestellung und ist in jeder Beratungsstelle erhältlich. Bestellmöglichkeiten siehe www.vz-ratgeber.de
(März 2008)
(März 2008)


