Versicherungen
Sicherheit nach dem Einzug
Mit der Bezugsfertigkeit greift dann die Wohngebäudeversicherung, die Ersatz für Feuer-,Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden leistet. Wer sich gegen Gefahren durch Elementarschäden
wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung oder -rutsch, Schneedruck und Lawinen
versichern möchte, sollte dazu eine gesonderte Risikodeckung in der Wohngebäudeversicherung
vertraglich vereinbaren.
Grundsätzlich sollten Sie vor Vertragsabschluss die im Einzelfall notwendige
Risikoabdeckung und die persönliche Vertragsgestaltung mit einem Versicherungsfachmann besprechen.
Eine Glasversicherung deckt alle Schadensfälle ab, die nach dem Einbau von Glas, zum
Beispiel bei Fenstern, Türen, Lichtkuppeln und Wintergärten, und bei der späteren Nutzung des Hauses
bzw. der Wohnung entstehen. Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden am Hausrat - also
an allem, was in der Wohnung oder dem Haus zum Gebrauch, Verbrauch oder zur Einrichtung dient
(auch Wertsachen gehören dazu) -, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl,
Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Auch Überspannungsschäden
durch Blitz sowie Fahrraddiebstähle können in den Vertrag eingeschlossen werden. Im Schadenfall erhält
der Versicherte den Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte ersetzt. Wichtig ist es,
die Versicherungssumme so zu vereinbaren, dass sie dem tatsächlichen Wert des gesamten Hausrats entspricht. Liegt sie darunter, ist der Kunde unterversichert und der Schaden kann nicht in voller Höhe ersetzt werden. Sicher geht, wer pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 650 Euro vereinbart, denn dann verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung.
(Bauheft 2006)


