Versicherungen
Haftpflicht für Selbstnutzer und Vermieter
Ist die Immobilie schließlich bezugsfertig bzw. in diesem Zustand erworben worden und handelt es sichum vermietete Einfamilienhäuser sowie größere Immobilien, raten Experten auf jeden Fall zu einer Haus-
Haftpflichtversicherung.
Sollten Dritte auf dem Grundstück, vor dem Haus oder auf der Treppe
stürzen oder im dunklen Keller zu Schaden kommen, übernimmt diese Versicherung daraus entstehende
Haftpflichtansprüche. Wird eine Wohnung vermietet, können die Risiken über eine Wohnungshaftpflichtversicherung gedeckt werden. Wird das Einfamilienhaus oder Wohneigentum dagegen vom Besitzer selbst bewohnt, genügt eine Privat-Haftpflichtversicherung. Hier sollte man dem
Versicherungsfachmann vertrauen, der für den Einzelfall über die notwendige Risikoabdeckung berät.
Auch der Eigentümer unbebauter Grundstücke benötigt eine Haftpflichtversicherung. Er ist für die
Verkehrssicherheit auf seinem Grundstück sowie gegebenenfalls den angrenzenden öffentlichen
Gehwegen verantwortlich und haftet, wenn durch seine Nachlässigkeit Dritte zu Schaden kommen.
Besonders wichtig ist eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Durch sie ist der Versicherungsnehmer bei Schäden versichert, die als Folge von auslaufendem Heizöl entstehen. Denn auslaufendes Heizöl kann im Schadenfall - wenn etwa Boden oder Grundwasser verseucht werden - eine ausgesprochen teure Angelegenheit für den Tankinhaber werden, zumal er laut Gesetz selbst dann für den
Schaden einzustehen hat, wenn ihn gar kein Verschulden trifft.
(Bauheft 2006)


