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In der besinnlichen Vorweihnachts- und Adventszeit zündet man gerne Kerzen an. Doch leider kommt es dann oft durch Unvorsichtigkeit zum Wohnungsbrand. Zu dem Schock kommt oft noch der Ärger mit der Versicherung, die sich wegen grober Fahrlässigkeit weigert, Schadensersatz zu leisten. Nicht immer zu recht:
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Schutz im Ausland
Osterzeit - Reisezeit. Wer die bevorstehenden Ferien zu einer Auslandsreise nutzt, sollte sich nicht nur Gedanken über das Ziel machen, sondern auch über den notwendigen Versicherungsschutz. "Ohne die richtige Zusatzpolice müssen Urlauber im schlimmsten Fall einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen", warnt die Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, welche Policen ins Reisegepäck gehören:
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Versicherungsvertragsgesetz
Mehr Informationen und bessere Vertragsbedingungen - diese kundenfreundlichen Vorteile gelten für sämtliche Versicherungen ab Januar nächsten Jahres. "Versicherte, die eine Sachversicherung - wie etwa eine Hausrat-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung - abgeschlossen haben, die während dieses Jahres ausläuft, können schon vorab in den Genuss der neuen kundenfreundlichen Regelungen kommen", darauf weist die Verbraucherzentrale NRW Kunden mit Altverträgen hin: "Denn wer jetzt seinen alten Versicherungsschutz überprüft und einen neuen Vertrag abschließt, profitiert von den Vorteilen schon im Voraus."
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Orkantief "Emma"
Falls das angekündigte Orkantief "Emma" Dächer abdeckt und Bäume umknickt, ist die Schadensregulierung in der Regel ein Fall für die Versicherung. "Sturmschäden sollten dem Versicherer umgehend gemeldet werden. Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte - sonst wird der Versicherungsschutz riskiert", warnt die Verbraucherzentrale NRW. Gefahrenquellen dürfen jedoch beseitigt werden. Bei der Schadensmeldung müssen allerdings die Angaben wahrheitsgetreu angegeben werden. Im Zweifel helfen nachfolgende Tipps und die Nachfrage beim Versicherer, wie sich Betroffene verhalten sollen.
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Verbesserungen für Kunden
Mehr Informationen und bessere Vertragsbedingungen im Versicherungsgewerbe - so lautet seit dem 1. Januar die Devise. Nach fast hundert Jahren beschert das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Kunden eine Reihe von Vorteilen. "Aber nur Versicherte, die im laufenden Jahr einen Vertrag abschließen, kommen in den Genuss der Vorzüge. Bei älteren Verträgen gilt das neue Gesetz erst ab 2009", dämpft die Verbraucherzentrale NRW die Erwartung von Altkunden. Einige Versicherer haben die neuen Regeln jedoch vorab übernommen und bieten sie auch für bestehende Verträge an.
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