Steuern
Riester-Vertrag besser freistellen
Berlin (dpa) Bei finanziellen Problemen muss ein Riester-Vertrag nicht gleich gekündigt werden. Wer ihn beitragsfrei stellt, bekommt zwar auch weniger oder gar keine staatlichen Zulagen mehr, erläutert die Deutsche Rentenversicherung in Berlin.
Wer den Vertrag ganz kündigt, muss aber auch die Förderbeiträge der
vorangegangenen Jahre zurückgeben. Bei einer Grundzulage von 154 Euro
pro Jahr und zusätzlichen Kinderzulagen könne das schnell hohe Abzüge
vom ausgewiesenen Guthaben bedeuten. Bei der Beitragsfreistellung wird
das bereits Angesparte außerdem weiter verzinst. Daher sei das
„Ruhenlassen“ bei finanziellen Engpässen meist günstiger als das
Kündigen.
Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Beratungsstellenleiterin: Emilia Szigeti
Tel: 05231 / 910 740
(Lippeportal Oktober 2009)
Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Beratungsstellenleiterin: Emilia Szigeti
Tel: 05231 / 910 740
(Lippeportal Oktober 2009)


