Steuern

Riester-Vertrag besser freistellen

Berlin (dpa) Bei finanziellen Problemen muss ein Riester-Vertrag nicht gleich gekündigt werden. Wer ihn beitragsfrei stellt, bekommt zwar auch weniger oder gar keine staatlichen Zulagen mehr, erläutert die Deutsche Rentenversicherung in Berlin.
Wer den Vertrag ganz kündigt, muss aber auch die Förderbeiträge der vorangegangenen Jahre zurückgeben. Bei einer Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und zusätzlichen Kinderzulagen könne das schnell hohe Abzüge vom ausgewiesenen Guthaben bedeuten. Bei der Beitragsfreistellung wird das bereits Angesparte außerdem weiter verzinst. Daher sei das „Ruhenlassen“ bei finanziellen Engpässen meist günstiger als das Kündigen.

Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Beratungsstellenleiterin: Emilia Szigeti
Tel: 05231 / 910 740

(Lippeportal Oktober 2009)