Steuern

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt

München (ofd) Der Höchsbetrag für die Steuerermäßigung bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im privaten Haushalt wurde zum 1. Januar 2009 von 600 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Darauf weist die Obetrfinanzdirektion München hin (Kurzinformatione vom 2.4.2009, ESt11/2009).

Die erhöhte Steuerermäßigung kann aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerkerleistung nach dem 31. Dezember 2008 erbracht wurde.

(Lippeportal Oktober 2009)