Steuern

Zu früh gefreut: Eigentlich sollte die neue Abgeltungssteuer zu Vereinfachungen führen

München (SW) Als einen „riesigen Beitrag zur Entbürokratisierung“ bezeichnete Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die neue Abgeltungsteuer. Und das haben sich auch die Anleger davon versprochen: Zumindest die Last der Steuererklärung sollte sie lindern - schließlich kümmern sich künftig die Banken um die Abführung der fälligen 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte. Steuerzahler müssen somit Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne; nicht mehr extra in der Steuererklärung angeben - so die Theorie.
Ob die Abgeltungsteuer in der Praxis wirklich hilft, den deutschen Steuerwald zu lichten, ist für Experten indes fraglich: „Viele Bürger werden auch weiterhin ihre Kapitalerträge nachweisen müssen“, sagt Jörg Schwenker, Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer. Die versprochene „Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens“ würden künftig nur wenige spüren.
Zahlreiche Sonderregelungen machen nämlich auch nach Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 Aktien-, Zins- und Dividendenerträge zum Pflichtteil der jährlichen Steuererklärung. Denn jeder, der etwa Spenden geltend machen möchte oder außergewöhnliche Belastungen wie Scheidung oder Krankheit in der Steuer aufführt, kommt auch künftig an einer ausführlichen Erklärung vor dem Finanzamt nicht vorbei.
Aber auch für diejenigen, die nicht zur Erklärung der Kapitaleinkünfte verpflichtet sind, kann sich dieser Schritt lohnen: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, können Anleger Geld zurückerhalten. Entsprechend gibt es Schätzungen, dass insgesamt bis zu 90 Prozent aller Sparer ihre Kapitalerträge auch nach dem 1. Januar 2009 in der jährlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt aufführen werden.

Fazit: Die Steuerberatung durch Ihren Lohnsteuerhilfeverein wird auf Grund der vielen Ausnahmen und Übergangsregelungen noch wichtiger!

(Lippeportal Dezember 2008)