Steuern
Steuertipps für Senioren
Um die Steuerlast zu drücken können Rentner vor allem Sonderausgaben und Kosten für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Hier eine Auswahl der Möglichkeiten:
Soziales. Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung können Senioren einzeln als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Hinzu kommt ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Das ist auf den ersten Blick ein sehr geringer Betrag. Doch gerade bei Rentnern, deren Einkünfte knapp über dem Grundfreibetragvon 7664 Euro jährlich liegen, zählt jeder Euro, um schließlich darunter zu rutschen.
Putzfrau. Gerade im Alter entstehen vielen Kosten, weil sie zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe gewährt der Fiskus einen entlastenden Abzugsbetrag von bis zu 624 Euro im Jahr, wenn der Senior oder sein Ehepartner mindestens 60 Jahre alt sind.
Gärtner & Co. Von der Haushaltshilfe.zu unterscheiden sind sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, die das Finanzamt zum Beispiel dann anerkennt, wenn ein Privathaushalt eine Firma beauftragt, um die Fenster zu putzen, den Garten. zu pflegen oder Angehörige zu versorgen. Dann trägt das Finanzamt 20 Prozent der Personalkosten (maximal 600 Euro). Einige dieser Tätigkeiten werden sogar nebeneinander akzeptiert, so dass der Rentner zum Beispiel bis zu 600 Euro für den Gärtner geltend machen kann und weitere 600 Euro für den Fensterputzer.
Kleinvieh. Viele kleine Ausgaben summieren sich letztlich auch zu einer ordentlichen Steuerersparnis: Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für die private Haftpflichtversicherung und Spenden für gemeinnützige Zwecke. Ausgaben für Rentenberater, Anwälte und Gerichte zur Klärung von Rentenansprüchen sind in voller Höhe absetzbar.
München (SZ)
(Lippeportal August 2008)


