Steuern
Riester-Vertrag besser freistellen
Berlin (dpa) Bei finanziellen Problemen muss ein Riester-Vertrag nicht gleich gekündigt werden. Wer ihn beitragsfrei stellt, bekommt zwar auch weniger oder gar keine staatlichen Zulagen mehr, erläutert die Deutsche Rentenversicherung in Berlin.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt
München (ofd) Der Höchsbetrag für die Steuerermäßigung bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im privaten Haushalt wurde zum 1. Januar 2009 von 600 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Darauf weist die Obetrfinanzdirektion München hin (Kurzinformatione vom 2.4.2009, ESt11/2009).
Weiterlesen: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt
Böse Überraschung für Kurzarbeiter
München (bdl) Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei – es unterliegt aber – wie viele andere staatliche Leistungen - dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, die Auszahlung für sich genommen unterliegt zwar nicht der Steuerberechnung, der zugeflossene Betrag des Kurzarbeitergeldes wird jedoch bei der Bestimmung der prozentualen steuerlichen Belastung der übrigen Einnahmen mit berücksichtigt. Somit erfolgt ein indirekter Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuern, allerdings nicht bereits im Laufe des Monats, sondern erst nachträglich bei der Berechung der Jahressteuer aufgrund der eingereichten Einkommensteuererklärung. Die gleiche steuerliche Konstellation liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse bezieht, Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme oder auch Elterngeld.
Zu früh gefreut: Eigentlich sollte die neue Abgeltungssteuer zu Vereinfachungen führen
München (SW) Als einen „riesigen Beitrag zur Entbürokratisierung“ bezeichnete Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die neue Abgeltungsteuer. Und das haben sich auch die Anleger davon versprochen: Zumindest die Last der Steuererklärung sollte sie lindern - schließlich kümmern sich künftig die Banken um die Abführung der fälligen 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte. Steuerzahler müssen somit Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne; nicht mehr extra in der Steuererklärung angeben - so die Theorie.
Weiterlesen: Zu früh gefreut: Eigentlich sollte die neue Abgeltungssteuer zu Vereinfachungen führen
Steuertipps für Senioren
Um die Steuerlast zu drücken können Rentner vor allem Sonderausgaben und Kosten für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Hier eine Auswahl der Möglichkeiten:


