Recht



Urteil: Auf den richtigen Gang kommt es an
Wer beim Abstellen seines Fahrzeugs auf abschüssigem Gelände einen Gang einlegt, der das Wegrollen nicht verhindert, handelt grob fahrlässig. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. In dem entsprechenden Fall (Aktenzeichen 19 U 127/06), veröffentlicht in DAR 2007 (Seite 646), der juristischen Zeitschrift des ADAC, hatte ein Fahrer seinen Wagen auf einer Straße mit zehn Prozent Gefälle geparkt. Um sein Auto abzusichern, hatte er die Handbremse gezogen und den dritten Gang eingelegt. Richtig wäre nach Auffassung des Gerichts der erste oder der Rückwärtsgang gewesen.
Weiter …
 
Patientenverfügung
Vorsorge für selbstbestimmte Behandlung im Ernstfall
Ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche Krankheit können das Leben schlagartig verändern. Wenn ein solcher Fall eintritt, sind Betroffene oft nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Andere legen dann beispielsweise fest, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden. Wer möchte, dass Angehörige und Ärzte im Ernstfall im gewünschten Sinne handeln, kann seine Wünsche vorsorglich in einer Patientenverfügung festlegen.
Weiter …
 
Warnung vor wirkungslosen Schutzangeboten gegen unerlaubte Telefonwerbung
Vermeintliche Verbraucherschützer am Werk
Höchste Wachsamkeit ist angebracht, wenn Anbieter sich den guten Ruf der Verbraucherzentralen zunutze machen und unter solchen Namen wie "Verbraucherschutzservice" oder "Verbraucherschutz Deutschland" ihre Dienste anbieten. Tatsächlich zocken die vermeintlichen "Verbraucherschützer" arglose Privatleute ab - und zwar oftmals mit der gleichen Masche, gegen die sie scheinbar vorgehen wollen.
Weiter …
 
"Internetabzocker"
Immer mehr unseriöse Internetanbieter betreiben eine massive „Abzocke“ über das Internet. Angelockt werden die Opfer mit diversen Tests oder anderen scheinbar kostenfreien Dienstleistungen. Mittlerweile kann man sich unter anderem eine Lebensprognose erstellen lassen, Ahnenforschung betreiben oder DVDs testen. Scheinbar sind diese Dienstleistungen kostenlos. In den meisten Fällen ist dies jedoch leider nicht der Fall.
Weiter …
 
Neues BGH-Urteil zu Mietmängeln
Vermieter hat Vorrang bei Mängelbeseitigung
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.01.2008 kommt dem Vermieter grundsätzlich der Vorrang bei der Beseitigung von Mängeln zu. Er solle nicht vor „vollendete Tatsachen“ gestellt werden, sondern grundsätzlich selbst die Möglichkeit haben, die Mietsache darauf zu überprüfen, ob der Mangel bestehe, auf welcher Ursache er beruhe sowie ob und auf welche Weise er beseitigt werden könne. Andernfalls würden sich seine Verteidigungsmöglichkeiten ungerechtfertigt verschlechtern, meinen die Karlsruher Richter.
Weiter …
 
<< Anfang < Vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Nächste > Ende >>

Ergebnisse 37 - 45 von 105
 
Werbung:Partnersuche