Recht

Aus dem Familienrecht: Ich will die Scheidung nicht – kann ich trotzdem geschieden werden?

Leserfrage: Ich bin seit über 15 Jahren verheiratet. Leider kriselt es bei uns schon seit einigen Jahren, mein Mann hat nun sogar eine Freundin. Wir kennen uns seit wir Kinder waren und schon die lange Ehe hat uns so eng miteinander verbunden, dass ich zwar die Freundin nicht auf Dauer tolerieren werde, aber davon ausgehe, dass mein Mann in absehbarer Zeit zu mir zurück kommt. Um ehrlich zu sein, ist die jetzige nicht seine erste außereheliche Beziehung. Diesmal meint er jedoch, aus unserem Haus ausgezogen zu sein. Er übernachtet bei seiner Freundin, hat aber noch den überwiegenden Teil seiner Kleidung und seiner persönlichen Sachen zuhause. Wir haben eine gemeinsame, zwölfjährige Tochter. Mein Mann ist also an den Wochenenden tagsüber mit ihr unterwegs, oder auch bei uns zuhause. Wir essen dann auch zusammen, es ist fast schon wie vor seinem „Auszug“. Ich verstehe es zwar nicht, aber er hat die Scheidung eingereicht. Ich möchte nicht geschieden werden und halte an der Ehe fest. Er hat doch noch so viele Sachen im Haus… und heißt es nicht „getrennt von Tisch und Bett“? Wir essen jeden Samstag und Sonntagmittag zusammen. Kann er sich einfach so von mir scheiden lassen?

Antwort Rechtsanwältin K. Keeb-Szigeti: Ja, das kann er leider. Sobald das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass die Ehe zerrüttet ist, wird sie geschieden werden. Gemeinsame Mahlzeiten etwa aus Anlass des Umganges zwischen Ihrem Mann und seiner Tochter  sind zum Beispiel keine ehelichen Gemeinsamkeiten. Auch die im gemeinsamen Haus hinterlassenen Gegenstände sprechen nicht für ein Fortbestehen der Ehe. Diese gilt auch dann als zerrüttet, wenn nur ein Partner sich abwendet und eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. OLG Brandenburg (9 UF 90/10),10.03.2011. Im Einzelfall wird der Vortrag beider Parteien vor Gericht entscheidend sein. Sie sollten unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, denn der Vortrag vor Gericht sollte gut vorbereitet sein.