Politik
Neue Urteile schließen Gesetzeslücken beim Arbeitslosengeld-II
Lippe pro Arbeit verzeichnet wenige Klagen"Bundesweite Klagewelle gegen Hartz IV" - so oder so ähnlich lauten häufig die Schlagzeilen. Doch im Kreis Lippe kann von einer Klagewelle keine Rede sein. Bei rund 31.000 Arbeitslosengeld-II-Empfängern in Lippe haben im Jahr 2007 bis Oktober 2007 lediglich 277 Klage erhoben. In nur 2,1 Prozent dieser Fälle wurde der Klage durch das Sozialgericht Detmold stattgegeben. "Wir haben einen sehr niedrigen Klagestand gemessen am Durchschnitt in Ostwestfalen-Lippe", weiß Stephanie Schmidt, Mitarbeiterin in der Widerspruchsstelle der Lippe pro Arbeit.
Bei der Widerspruchsstelle können Arbeitslosengeld-II-Bezieher Widerspruch gegen einen Bescheid der Lippe pro Arbeit erheben. Geprüft wird dann zunächst, ob dem Widerspruch teilweise oder ganz stattgegeben werden kann. Dies sind zum Beispiel Fälle, in denen Unterlagen nachträglich eingereicht und deshalb der Fall anders entschieden werden kann. 1.396 Widersprüche sind bisher in diesem Jahr bei Stephanie
Schmidt und ihren Kollegen eingegangen. Ein Großteil der Widersprüche muss aber auch nach eingehender rechtlicher Prüfung als unbegründet zurückgewiesen werden. Ist der Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, kann er den Widerspruchsbescheid per Klage vom Sozialgericht Detmold nochmals überprüfen lassen. Während in nur unter drei Prozent der Klage statt gegeben wird, werden die Entscheidungen der Lippe pro Arbeit in weitaus mehr Klageverfahren bestätigt - so zum Beispiel im Falle einer Mutter. Die Frau ist geschieden, teilt sich aber mit dem Vater der Kinder nicht nur das Sorgerecht, sondern auch die Betreuungszeit zur Hälfte. Trotzdem klagte sie auf einen finanziellen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung. Das Sozialgericht Detmold teilte hier die Auffassung der Lippe pro Arbeit, dass nur wirklich alleinerziehende Mütter und Väter, denen niemand bei der Kindererziehung zur Seite steht, Anrecht auf höhere Unterstützung haben. Dieses Urteil ist inzwischen auch in der nächsten Instanz bestätigt worden. Auch zu anderen rechtlichen Problemen entwickelt sich Rechtsklarheit. "Immer mehr Lücken oder unklare Formulierungen im Gesetz wurden durch bereits erfolgte Gerichtsurteile beseitigt", erklärt Schmidt. So hat das Bundessozialgericht zum Beispiel die umstrittene Regelsatzhöhe als verfassungskonform erklärt. In der Mehrzahl der Fälle werden die Klageverfahren jedoch durch Vergleiche oder Klagerücknahmen erledigt. "Bei der allgemeinen Auslastung der Sozialgerichte dauert es häufig zwei Jahre, bis ein Urteil gefällt wird", so Schmidt, die zusammen mit ihren Kollegen die Lippe pro Arbeit bei Klagen vor Gericht vertritt. Eine vergleichsweise Einigung bietet oft die Möglichkeit, das Verfahren abzukürzen – auch unter Berücksichtigung des beiderseitig bestehenden Kostenrisikos. Die Lippe pro Arbeit sucht daher bereits im Vorfeld das intensive Gespräch mit den Betroffenen. "Wichtig ist es, ihnen zu verdeutlichen, warum eine Entscheidung nach dem geltenden Gesetz so und nicht anders gefällt werden musste. Wenn das verstanden wurde, dann kann oft der Gang zum Sozialgericht vermieden werden", erklärt Schmidt.
Schmidt und ihren Kollegen eingegangen. Ein Großteil der Widersprüche muss aber auch nach eingehender rechtlicher Prüfung als unbegründet zurückgewiesen werden. Ist der Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, kann er den Widerspruchsbescheid per Klage vom Sozialgericht Detmold nochmals überprüfen lassen. Während in nur unter drei Prozent der Klage statt gegeben wird, werden die Entscheidungen der Lippe pro Arbeit in weitaus mehr Klageverfahren bestätigt - so zum Beispiel im Falle einer Mutter. Die Frau ist geschieden, teilt sich aber mit dem Vater der Kinder nicht nur das Sorgerecht, sondern auch die Betreuungszeit zur Hälfte. Trotzdem klagte sie auf einen finanziellen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung. Das Sozialgericht Detmold teilte hier die Auffassung der Lippe pro Arbeit, dass nur wirklich alleinerziehende Mütter und Väter, denen niemand bei der Kindererziehung zur Seite steht, Anrecht auf höhere Unterstützung haben. Dieses Urteil ist inzwischen auch in der nächsten Instanz bestätigt worden. Auch zu anderen rechtlichen Problemen entwickelt sich Rechtsklarheit. "Immer mehr Lücken oder unklare Formulierungen im Gesetz wurden durch bereits erfolgte Gerichtsurteile beseitigt", erklärt Schmidt. So hat das Bundessozialgericht zum Beispiel die umstrittene Regelsatzhöhe als verfassungskonform erklärt. In der Mehrzahl der Fälle werden die Klageverfahren jedoch durch Vergleiche oder Klagerücknahmen erledigt. "Bei der allgemeinen Auslastung der Sozialgerichte dauert es häufig zwei Jahre, bis ein Urteil gefällt wird", so Schmidt, die zusammen mit ihren Kollegen die Lippe pro Arbeit bei Klagen vor Gericht vertritt. Eine vergleichsweise Einigung bietet oft die Möglichkeit, das Verfahren abzukürzen – auch unter Berücksichtigung des beiderseitig bestehenden Kostenrisikos. Die Lippe pro Arbeit sucht daher bereits im Vorfeld das intensive Gespräch mit den Betroffenen. "Wichtig ist es, ihnen zu verdeutlichen, warum eine Entscheidung nach dem geltenden Gesetz so und nicht anders gefällt werden musste. Wenn das verstanden wurde, dann kann oft der Gang zum Sozialgericht vermieden werden", erklärt Schmidt.

