Politik

Kreis Lippe übernimmt Aufgaben für Schwerbehinderte und Elterngeld

Ausdrücklich begrüßt Landrat Friedel Heuwinkel das jetzt vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene Gesetz zur Reform der Versorgungsverwaltung. Danach übernimmt ab Januar 2008 der Kreis Lippe die Aufgaben im Schwerbehindertenrecht und die Auszahlung des Elterngeldes. "Diese Kommunalisierung ist der richtige Schritt hin zu mehr Orts- und Bürgernähe", betont der Landrat und stellt fest: "Junge Eltern und Menschen mit Behinderungen werden von dieser Neuerung profitieren."
Der Kreis Lippe ist gegenwärtig mit Hochdruck dabei, im Kreishaus die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben zu schaffen. "Rechtzeitig vor der Umstellung werden wir die Öffentlichkeit über die neuen Zuständigkeiten und Abläufe unterrichten", sichert Fachbereichsleiter Hans Böke in diesem Zusammenhang zu. Gleichzeitig weist er allerdings auf ein gravierendes Manko hin, das noch zwingend der Klärung bedürfe: Die vom Landesgesetzgeber vorgesehenen finanziellen Rahmenbedingungen für den Aufgabenübergang seien bisher völlig unzureichend. "Das in der Landesverfassung verankerte so genannte Konnexitätsprinzip sagt klipp und klar: Wer bestellt - also das Land -, bezahlt. Von einer ausreichenden Kostenerstattung zugunsten der Kreise als neuen Aufgabenträgern kann aber in diesem Fall noch keine Rede sein", bringt es Heuwinkel auf den Punkt. Der Landkreistag NRW, die Interessenvertretung der 31 nordrhein-westfälischen Kreise, werde sich folglich mit Nachdruck beim Land für eine "auskömmliche Regelung" stark machen.

(November 07)