Kinderbetreuung wird angerechnet
Mehr Geld bei Azubi-BaföG
Eine gute Nachricht gibt es jetzt für alle Auszubildenden, die Leistungen nach BAföG erhalten und mit mindestens einem eigenen Kind unter zehn Jahren in einem Haushalt leben. Ab sofort erhöhen sich die Leistungen um einen Kinderbetreuungszuschlag, der monatlich 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind beträgt.
 Im laufenden Schuljahr oder Ausbildungsabschnitt ist für die Auszahlung des Kinderbetreuungszuschlages ein besonderer Antrag erforderlich. Da die Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschlages noch nicht in allen Fällen in der EDV erfasst sind, kann der Kreis Lippe als zuständige Behörde nicht sicherstellen, dass jeder Anspruchsberechtigte einzeln informiert wird. Daher sollten sich alle Auszubildenden, die Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag haben, umgehend bei Ihrem BAföG-Sachbearbeiter melden und sich über das Antragsverfahren informieren. Telefon 05231/62-3251.

(Februar 2008)
 
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