Finanzen
Wichtige Änderungen zum 1. Juli
Mehr Geld für PflegeDie geplanten Änderungen der Pflegeversicherung werfen ihre Schatten voraus: Ab dem 1. Juli sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent für Versicherte mit Kindern und für Kinderlose auf 2,2 Prozent erhöht werden. Mit dem erwarteten Einnahmeplus von rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr werden die Leistungen für Pflegebedürftige - wie etwa Ausbau und Sicherung der ambulanten Pflege - spürbar verbessert. Die Gesetzesvorlage muss allerdings noch den Bundestag passieren. Damit sich Pflegepersonen und deren Angehörige vorab einen Überblick über die geplanten Neuregelungen verschaffen können, hat die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Änderungen nachfolgend zusammengestellt.
Erhöhte Pflegesätze: Erstmals seit Einführung der Versicherung im Jahr 1995 werden die Sätze für Geld- und Sachleistungen angehoben. Für die ambulante Versorgung sollen die Leistungen für die Pflegestufe eins bis zum Jahr 2012 schrittweise von monatlich 384 auf 450 Euro erhöht werden, für die Pflegestufe zwei von monatlich 921 auf 1.100 Euro und für die Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro. Bei stationärer Pflege sollen die Sätze bei Stufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro und bei Härtefällen von 1.688 auf 1.918 Euro steigen.
Förderung familiärer Pflege: Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht in Pflegeheimen, sondern im eigenen Zuhause versorgt. Um die Situation für Betroffene und deren Angehörige zu erleichtern, soll die ambulante Versorgung durch die Anhebung des Pflegegeldes für selbstbeschaffte Hilfen stärker unterstützt werden.
Einrichtung von Pflegestützpunkten: Spätestens ab 2009 ist geplant, wohnungsnahe Anlaufstellen zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörige einzurichten. Pflegebegleiter sollen hierbei eine möglichst umfassende Koordinierung aller Sozialleistungen übernehmen.
Leistungen für Demenzkranke: Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz - etwa psychisch Kranke, geistig behinderte Menschen oder Alzheimerpatienten - bedürfen einer besonderen Betreuung und Zuwendung. Mit der geplanten Pflegestufe 0 sollen Betroffene künftig auch dann finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für die Pflegestufe eins noch nicht erfüllen. Statt bisher 460 Euro können künftig bis zu 2 400 Euro pro Jahr für Betreuungskosten in Anspruch genommen werden. Gesellen sich körperliche Einschränkungen hinzu, können zusätzlich - je nach Schwere der feststellbaren Erkrankung - die monatlichen Geld- und Sachleistungen der Pflegestufen eins bis drei beantragt werden.
Pflegezeit für berufstätige Angehörige: Damit Berufstätige Zeit haben, sich bei einer plötzlichen schweren Erkrankung eines nahen Angehörigen um die pflegerische Versorgung ausreichend zu kümmern, können sie künftig für zehn Tage von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden. Darüber hinaus sollen abhängig Beschäftigte, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung - voll oder teilweise - von bis zu sechs Monaten erwerben, sofern der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat. Geplant ist auch, den Kündigungs- und sozialen Versicherungsschutz während der Pflegezeit zu erhalten.
Kurzzeitpflege: Der zeitlich befristete Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung, gedacht als Überbrückungshilfe für Angehörige, die die Pflege eines Bedürftigen für einen gewissen Zeitraum nicht gewährleisten können, ist weiterhin auf vier Wochen begrenzt. Die Leistungen für die Kurzzeitpflege sollen jedoch im weiteren Verlauf der Pflegereform schrittweise angehoben werden.
Was grundsächlich im Ernstfall zu beachten ist, darüber informiert der Ratgeber "Pflegefall - Was tun?" der Verbraucherzentrale NRW. Für 12,90 Euro ist auf rund 300 Seiten das Wichtigste von A wie Antragstellung bis Z wie Zuzahlung zusammengestellt. Das Buch ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder unter www.vz-nrw.de/ratgeber erhältlich.
(Februar 2008)


